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Glossar

Amtliche Informationen

Unter Amtliche Information versteht man alle dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Geregelt ist dies im § 3 LIFG - Begriffsbestimmungen.

OKF Deutschland

Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF Deutschland) versteht sich als aktiver Teil der deutschen und europäischen Zivilgesellschaft. Die Arbeit der OKF Deutschland soll unabhängig, überparteilich, grenzüberschreitend und nicht kommerziell sein. Die OKF Deutschland fördert und stärkt die Bürgerrechte, wie sie im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind. Mehr zur Open Knowledge Foundation.

Informationsfreiheitsgesetz

Das rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) regelt den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Informationen der öffentlichen Verwaltung. Es ist im Gesetzesportal vollständig einsehbar.

Nutzungsbedingungen und Lizenzregelungen

Die Bedingungen, zu denen eine Nutzung der hinterlegten Daten gestattet wird, finden sich beim jeweiligen Datensatz.

Open Government

Open Government beschreibt die weitere Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft. Damit sollen Transparenz, Partizipation und Kooperation gefördert werden.

Diese Öffnung erfolgt verstärkt mittels moderner Informations- und Kommunikationstechniken (unter anderem Soziale Medien). Von großer Bedeutung ist aber, dass "Open Government" nicht ausschließlich über elektronische Medien gedacht werden kann, sondern – wegen eines nicht unwesentlichen Bevölkerungsanteils an Personen ohne technischen Zugang zum Internet oder mit starker Verunsicherung beim Umgang mit dem Internet – gerade auch die „klassischen“ Verwaltungswege bedienen muss.

Außerdem verhält sich eine "Offene Regierung / Verwaltung" nicht nur offen gegenüber Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft, sondern zudem auch zwischen verschiedenen VerwaltungeKrn und schafft auch auf dieser Ebene neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit:

Die verschiedenen Teilbereiche von Open Government können im Rahmen von Open Government - Projekten unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Die Grenzen können fließend sein.

Transparenz (durch offene Daten und Informationen)

Transparenz steht für das Bestreben, das Handeln von Regierung und Verwaltung offener und von außen leichter nachvollziehbar zu gestalten.

Das Betätigungsspektrum erstreckt sich dabei von der Informationsfreiheit, also dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen, für die jedoch jeweils ein Antrag erforderlich ist, bis hin zur aktiven, antragslosen Bereitstellung amtlicher Informationen, Meinungsbildungs-, Abwägungs- und Entscheidungsprozesse, was als "Open Government Data" bezeichnet wird und regelmäßig verknüpft ist mit dem Gedanken der Bereitstellung über entsprechende Internetportale.

Partizipation (Teilhabe, Mitwirkung)

Die Partizipation, also die Beteiligung der Zivilgesellschaft an staatlichen Meinungsbildungs-, Abwägungs- und Entscheidungsprozessen, kann (lediglich) die Anhörung der Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern bedeuten, aber auch die Gelegenheit mit einschließen, an der Entscheidung selbst (etwa durch Abstimmung) mitzuwirken.

Sie kann dabei sowohl in elektronischer Form (z. B. bei Bürgerhaushalten) als auch in klassischer oder gar institutionalisierter Form (etwa durch Bürgerbegehen und –entscheide) erfolgen.

Diese Mitwirkungsformen sollen die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen.

Kooperation (Zusammenarbeit, „Kollaboration“)

Die Kooperation schließlich soll die Mitarbeit der Zivilgesellschaft ermöglichen. Das beginnt mit einem Anliegenmanagement, bei dem aus der Zivilgesellschaft Wünsche, Beschwerden oder Hinweise auf Missstände an die Verwaltung herangetragen werden können, wie dies etwa beim Maerker Brandenburg für die Meldung von Schlaglöchern oder sonstigen, von der Verwaltung zu behebenden Mängeln der Fall ist.

Kooperation kann aber auch die (Teil-)Aufgabenübernahme durch Mitglieder der Zivil-gesellschaft bedeuten. So erfolgt z. B. in Australien , Japan und den USA seit 2007 auf freiwilliger Basis eine Vorprüfung von Patentanträgen durch die Zivilgesellschaft, in dem Anträge auf eine offene Plattform gestellt werden und damit die Möglichkeit besteht, anderweitige Publikationen zum gleichen Patentgegenstand vorzubringen, so dass die Beschäftigten beim Patentamt auf der Basis dieser Informationen fundiertere Entscheidungen treffen können. Und nach dem Erdbeben in Haiti im Januar 2010 nutzten die Hilfskräfte vor Ort Internetwerkzeuge, um ihre humanitären Einsätze zu steuern die Logistik zu koordinieren.

Abgrenzung der Teilbereiche

Die einzelnen Teilaspekte sind in den jeweiligen Open-Government-Vorhaben unterschiedlich stark ausgeprägt, z.T. sind mehrere Aspekte berührt, z.T. bedingen sie einander (Beispiel: Im Rahmen eines E-Meldedienstes ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger gefragt (Kooperation); die von der Verwaltung aus der Meldung gezogenen Konsequenzen werden transparent gemacht). Eine klare Abgrenzung ist nicht immer möglich.

Open (Government) Data

Als Open (Government) Data wird die öffentlich verfügbare Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand, in der Regel in Form von Rohdaten zur Nutzung, insbesondere durch Weiterverwendung und Weiterverbreitung, bezeichnet. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten sowie Daten, die anderweitig schutzwürdig sind (z.B. sicherheitsrelevante Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Open Government Data kann von Bedeutung für die drei Teilbereiche von Open Government sein. Die Bereitstellung von Daten kann Transparenz erhöhen (z.B. Verwendung von Haushaltsmitteln wird sichtbar), Partizipation fördern (z.B. durch verbesserte Informationsbasis für eine Mitwirkung im Rahmen eines Bürgerhaushalts) und neue Kooperationsformen ermöglichen (z.B. Entwicklung von Apps auf der Basis von Geodaten). Eine entscheidende Bedeutung hat Open Government Data für den Teilbereich Transparenz – wobei Transparenz auch ohne Open Government Data denkbar ist. Der besondere Mehrwert von Open Data liegt vor allem darin, durch Verknüpfung von maschinenlesbaren Daten neue Informationszusammenhänge aufzuzeigen.

Open Government Data hat damit auch Potential z. B. in den Bereichen Innovations- und Wirtschaftsförderung.

Open Data - Kriterien

Der Diskussion um Open Data liegen die zehn sog. Open Data - Kriterien (2007 von der Nichtregierungsorganisation Sunlight-Foundation als Maximalforderungen an die Bereitstellung von Daten aufgestellt und seither weiterentwickelt) zu Grunde.

  • Vollständigkeit
  • Primärquelle/Rohdaten
  • Zeitnahe Bereitstellung/Echtzeit
  • Einfachheit des Zugangs
  • Diskriminierungsfreiheit
  • Dauerhafte Verfügbarkeit
  • Maschinenlesbarkeit
  • Offene Standards/offene Formate
  • Lizenzfreiheit
  • Kostenfreiheit

Für die Umsetzung von Open Government Data erscheinen die nachfolgend aufgeführten, an die Open Data - Kriterien angelehnten Aspekte besonders bedeutsam; die Definitionen berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen in Deutschland.

Rohdaten (Primärquelle)

Rohdaten liegen vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert und noch nicht bewertet wurden. Im Einzelfall können die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche Vorgaben (z.B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen.
Maschinenlesbar

Grundsätzlich sind alle von Software interpretierbaren Daten maschinenlesbar. Im Zusammenhang mit Open Data werden darunter vor allem solche Datenformate verstanden, die eine Weiterverarbeitung ermöglichen. Die zu Grunde liegende Datenstruktur und entsprechende Standards müssen öffentlich zugänglich sein und sollten vollständig publiziert und kostenfrei erhältlich sein.

Lizenzierung

Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) legen fest, welche Nutzung unter welchen Voraussetzungen zulässig ist. Klare, einfach handhabbare und einheitliche Nutzungsbedingungen fördern die Weiterverwendung und Weiterverbreitung. Diese Nutzungsbedingungen sind unabhängig von etwaigen Entgeltregelungen. Orientierung können die Standard-Lizenzverträge des Creative Commons geben.

Kosten / Geldleistungspflichten

Der Begriff Kosten stellt eine betriebswirtschaftliche Größe dar; für die hiesige Begriffsdefinition wird der Überbegriff Geldleistungspflichten verwendet. Geldleistungspflichten für die Nutzung von Daten können in Form von Gebühren (öffentlich-rechtlich) oder Entgelten (privatrechtlich) entstehen. Die Weiterverwendung der Daten wird besonders gefördert, wenn den Nutzern keine Geldleistungspflichten entstehen. Ausnahmen können in haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Vorgaben begründet sein. Ein hierfür einzurichtendes Entgeltsystem sollte möglichst einfach sein.

Abgrenzung Open Government – E-Government

Open Government umfasst jede Aktivität in öffentlichen Verwaltungen, die Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit fördert, unabhängig davon, ob sie unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) erfolgt. Soweit Open Government unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) betrieben wird, handelt es sich hierbei auch um eine besondere Ausprägung des E-Government.

Government 2.0

Die Begriffe Open Government und Government 2.0 werden häufig synonym verwendet. Government 2.0 ist ein Sammelbegriff für den Einsatz von Web 2.0-Technologien in der internen und externen Kommunikation von Verwaltungen. Government 2.0 ist nicht zwangsläufig mit Open Government verbunden.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit nicht veröffentlicht. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ).