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Steuerliche Bodenwerte für den bebauten Außenbereich

Die steuerlichen Bodenwerte im bebauten Außenbereich wurden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB unter Verwendung von durch die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses abgeleiteten gemarkungsdurchschnittlichen Bodenwerten und unter Verwendung der vom Oberen Gutachterausschuss beschlossenen Umrechnungskoeffizienten für bebaute Grundstücke im Außenbereich ermittelt. Zuständig für die steuerlichen Bodenwerte ist das Landesamt für Steuern, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17, 56073 Koblenz.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Geodaten
Datenverantwortliche Stelle Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen
Geometrie {"type":"Polygon","coordinates":[[[6.05975,48.934399999999997],[6.05975,50.947499999999998],[8.51291,50.947499999999998],[8.51291,48.934399999999997],[6.05975,48.934399999999997]]]}
Betreuer Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen
Betreuer E-Mail-Adresse vertrieb-geodienste@vermkv.rlp.de
Betreuer Telefon
Author Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen
Author E-Mail-Adresse vertrieb-geodienste@vermkv.rlp.de
Themenkategorie Regierung und öffentlicher Sektor

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